Allgemeine Geschäftsbedingungen

SAFETY CLEAN GmbH

Sicherheits- und Reinigungsdienstleistungen

Glas- und Gebäudereinigungsservice, Winterdienst

 

1. Art und Umfang der Leistung

1.1 Die Safety clean GmbH verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.

1.2 Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an Werktagen durchgeführt. Abweichungen hiervon werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

1.3 Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten schließt die Firma Safety clean GmbH Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus.

1.4 Der Winterdienst wird entsprechend der Satzung der Stadt/Gemeinde durchgeführt oder mit dem Auftraggeber separat vereinbart.

 

2. Reinigungspersonal

2.1 Die Safety clean GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Sie setzt nur fachlich geeignetes und persönlich zuverlässiges Personal ein. Die Safety clean GmbH sorgt für einheitliche, saubere, den örtlichen Erfordernissen angepasste Arbeitskleidung.

2.2 Die Safety clean GmbH bestätigt, dass für das eingesetzte Personal die jeweils gültigen Tarifbestimmungen Anwendung finden.

2.3 Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt.

2.4 Die eingesetzten Mitarbeiter werden durch die Objektleiter der Safety clean GmbH überwacht und empfangen ihre Anweisungen auch von diesen. Der Objektleiter ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Safety clean GmbH.

2.5 Den Mitarbeitern ist ausdrücklich untersagt, Einblicke in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke oder sonstige Behältnisse zu öffnen.

2.6. Die Mitarbeiter sind ferner verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

2.7 Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden unverzüglich beim Auftraggeber oder einer von ihm bezeichneten Stelle abzugeben.

2.8 Den Mitarbeitern ist es untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

 

3. Reinigungsmittel und Geräte

3.1 Die Safety clean GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge zur Verfügung.

3.2 Für alle Arbeiten werden nur hochwertige, formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden.

3.3 Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

 

4. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Der Auftragnehmer ist zur schnellstmöglichen Nachbesserung verpflichtet.

 

5 Schlüssel- und Notfallvorschriften

5.1 Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe erfolgt mittels Schlüsselprotokoll.

5.2 Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch die Mitarbeiter der Safety clean GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Safety clean GmbH im Rahmen der Ziffer 12.

 

6. Ausführung durch andere Unternehmen

Die Safety clean GmbH ist berechtigt, sich – mit Zustimmung des Auftraggebers – zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen andere Unternehmen zu bedienen.

 

7. Unterbrechung der Reinigung

7.1 Im Kriegs- oder Streikfälle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Safety clean GmbH den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

7.2 Im Falle der Unterbrechung ist die Safety clean GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

 

8 Nichtzahlung des Entgelts

8.1 Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Safety clean GmbH nebst ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

8.2 Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Safety clean GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Safety clean GmbH bleibt jedoch nachgelassen, die Höhe ihres Anspruches auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde einen Betrag von 30 Prozent des Stundensatzes zu beanspruchen.

Der Auftraggeber hat allerdings das Recht nachzuweisen, dass der Safety clean GmbH durch den Abnahmeverzug ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.

 

9. Rechtsnachfolge

9.1 Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war.

9.2 Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Safety clean GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

 

10. Loyalitätsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Safety clean GmbH zur Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen.

Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.068,00 EUR für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.

 

11. Haftung und Haftungsbegrenzung

11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Safety clean GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher (leichter) Fahrlässigkeit, haftet die Safety clean GmbH dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11.2 Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Safety clean GmbH nach Maßgabe von Absatz 12.1 auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen.

Obliegt der Safety clean GmbH ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen (leichten) Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgende Haftungssummen entspricht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der Safety clean GmbH aus dem nachstehend näher beschriebenem Risiko:

Sicherheits- und Reinigungsdienstleistungen

Die Deckungssumme des Vertrages betragen, sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist,

  1. a) für die Betriebshaftpflicht-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)

EUR 5.000.000,00 für Personenschäden

EUR 5.000.000,00 für Sachschäden

EUR 5.000.000,00 für Vermögensschäden, inkl. Datenschutz

EUR 5.000.000,00 für Tätigkeitsschäden

EUR 5.000.000,00 für Abhandenkommen von Schlüsselschäden

  1. b) für das Bewachungshaftpflichtrisiko

EUR 5.000.000,00 für Personen- und Sachschäden

EUR 50.000,00 für Beschädigung oder Abhandenkommen von fremden (bewachten) Sachen

EUR 13.000,00 für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme begrenzt.

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden.

 

12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen.

 

13. Zahlung des Entgelts

13.1 Das Entgelt für vertraglich vereinbarte Leistungen und sonstiger Pauschalberechnungen, sowie für Leistungen die auf Stundenbasis abgerechnet werden, sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug beim Auftragnehmer zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 11. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet.

13.2 Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstrittig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13.3 Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen wird ein tariflicher Feiertagszuschlag entsprechend des jeweils gültigen Rahmentarifvertrages in Rechnung gestellt. Alle anderen Zuschläge werden ebenfalls nach den tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.

 

14. Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel-, oder sonstigen Tarifverträge oder gesetzlichen Veränderungen, erhöht sich der Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

15.1 Der Vertrag ist für die Safety clean GmbH bindend, ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung.

15.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr.

15.3 Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

15.4 Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

 

16. Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

17. Datenschutz

17.1 Die Firma Safety clean GmbH speichert und nutzt die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Email, Telefon oder Mobilfunk) des Vertragspartners zur Erfüllung der abgeschlossenen Vertragsbeziehungen.

Die Verarbeitung der Daten ist für die Abwicklung des Vertrages notwendig.

Bei Nichtbereitstellung ist die Vertragsdurchführung nicht möglich.

Die Daten werden außerdem zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung verwendet, sofern der Geschäftspartner nicht gemäß Art. 21 DSGVO widersprochen hat oder widerspricht.

17.2 Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können und sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen.

17.3 Folgende Rechtsbehelfe stehen dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung: das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, die Berichtigung, die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung oder der Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie die Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

17.4 Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

18.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, im vollkaufmännischen Geschäftsbereich und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, Cottbus.

18.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist die Safety clean GmbH auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.

 

19. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

19.1 Die Safety clean GmbH wird den Auftraggeber auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen unmittelbar hinweisen. Die Safety clean GmbH wird unmittelbar nach Beginn der Verwendung der neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Auftraggeber den geänderten Text übersenden und ausdrücklich auf die Neufassung hinweisen.

19.2 Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. Die Safety clean GmbH wird dann die geänderten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die zusätzlich eingefügten Bedingungen oder weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen. Die Safety clean GmbH wird den Auftraggeber bei der Bekanntgabe der Änderung auf diese Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt der Bekanntgabe abgesandt worden ist.